Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten

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Karriereberatung

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Rund um den Arbeitsvertrag

Eine gute Einführung gibt der Vortrag von Frau RA'in Sabrina Klaesberg anlässlich unserer Personalversammlung 2017, den Sie hier herunter laden können.

Versicherungsrechtliche Angelegenheiten (z. B. Unfall, Haftpflichtschaden)

Sollten Sie als Beschäftigte(r) der Hochschule während Ihrer Dienstzeit oder bei sonstigen dienstlichen Verpflichtungen (Dienstreisen, Forschungsarbeiten außerhalb der Hochschule etc.) einen Schaden verursacht oder selbst einen Schaden oder gar Unfall erlitten haben, sollten Sie dies umgehend beim Dez. 4 anzeigen. Eine Haftung für den ggf. durch Sie verursachten Schaden übernimmt grundsätzlich das Land NRW als Dienstherr, falls Sie ihn nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt haben. Der Personalrat kann Sie dabei unterstützen, Ersatzansprüche geltend zu machen. Sie sollten uns dann frühzeitig informieren und einschalten.

Vertrag über gute Beschäftigungsverhältnisse

Die wissenschaflichen Personalräte haben mit den jeweiligen Hochschulen in NRW einen "Vertrag über gute Beschäftigungsverhätnisse" abgeschlossen, der deutliche Verbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen bringen. In ihm finden sich viele konkrete Regelungen zum Arbeitsumfeld, zum Aufgabenbereich und zu Befristungsdauern.

Den Wortlaut dieses Vertrages stellen wir hier für Sie bereit.

Lehrverpflichtung

In aller Regel haben wissenschaftlich Beschäftigte - verbeamtet oder nicht - (soweit sie nicht ausschließlich aus Drittmitteln finanziert werden), eine Lehrverpflichtung nach der Lehrverpflichtungsverordnung NRW.

Auch wenn die Lehrverpflichtungsverordnung recht eindeutig formuliert ist, kommt es nach unserer Erfahrung immer wieder zu Unstimmigkeiten bzw. offenen Fragen. Scheuen Sie sich in diesem Fall nicht, uns zu kontaktieren.

Weitere Infos über #UniWuppertal: