Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten

Beihilfe

Generell

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe (zu ihren Krankheitskosten). Die prozentuale Höhe der Beihilfe hängt von ihren persönlichen Lebensverhältnissen, inbesondere der Anzahl der unterhaltspflichten Kinder, ab. Für die nicht gedeckten Teil versichern Sie sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen. Von dort erhalten Sie regelmäßig sog. "Bescheinigungen über Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG". Diese Bescheinigungen sollten Sie, unter Angabe ihrer Beschäftigtennummer (J xxxxxx), zeitnah dem LBV (40192 Düsseldorf) zusenden. Damit wird gewähleistet, dass die steuerliche Zuordnung der Beiträge korrekt verbucht wird.

Die Abrechnung von Krankheitskosten entspricht dem Arzt / der Ärztin gegenüber dem von Privatpatienten, d.h. Sie lassen sich "privat" behandeln und erhalten eine Rechnung, die Sie im Regelfall erst einmal vorstrecken müssen. Sie reichen diese dann (möglichst gesammelt) bei der Beihilfestelle und bei Ihrer Versicherung ein.

Sie sollten ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt gegenüber erwähnen, dass Sie beihilfeberechtigt sind. Die Beihilfe hat einen Leistungskatalog, der sich von rein privat versicherten unterscheiden kann.

Hinweise zur Beihilfestelle

Die Bergische Universität gehört zum Beihilfecluster der Uni Köln. Daher sollten Sie die Homepage des Beihilfe-Service der Uni Köln konsultieren.

Die Beihilfestelle vergibt bei der erstmaligen Antragstellung eine Beihilfenummer, die Sie für alle folgenden Anträge angeben müssen.

Hinweise zur Abrechnung mit der Beihilfestelle

Überlastung der Beihilfestelle

Zur Zeit (12/2022) ist die Beihilfestelle ziemlich überlastet, so dass die Bearbeitung ihrer Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie sollten die Hinweise auf der Homepage bzgl. der Anzahl von Belegen ernst nehmen, um nicht eine größere Verzögerung als nötig zu erfahren. Uns sind Fälle bekannt, wo Anträge mit einer zu hohen Anzahl an Belegen erst nach fast 3 Monaten abgerechnet worden sind.

Abrechnung

Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten der Abrechung

  1. Postalisch über die zentrale Scanstelle in Detmold

    Dieses Verfahren müssen Sie anwenden, wenn Sie noch nie einen Beihilfeantrag gestellt haben (Sie haben noch keine Beihilfenummer) oder wenn sich ihre persönliche Gegebenheiten (z.B. durch Geburt eine Kindes, Hochzeit oder Scheidung, etc.) geändert haben und Sie einen "Langantrag" stellen müssen.

    In diesem Fall senden Sie die Unterlagen zusammen mit dem ausgefüllten Langantrag postalisch nach Detmold. Bitte beachten Sie: Sie erhalten keine Belege zurück! Machen Sie sich unbedingt vorher Scans/Kopien von allen eingereichten Unterlagen, falls etwas auf dem Postweg verloren geht.
     
  2. über die "Beihilfe App" des Landes NRW

    Wir empfehlen, wann immer möglich, die Beihilfe App des Landes NRW zu nutzen. Sie müssen diese vor dem erstmaligen Gebrauch registrieren lassen, hierzu erhalten Sie nach Eingabe ihrer persönlichen Daten und der Beihilfenummer auf dem Postweg ein Schreiben mit einer Geheimzahl zurück. Bitte planen Sie entsprechende Zeit ein. Nach unserer Erfahrung dauert die Zusendung der Geheimzahl aber nur wenige Tage.

    Danach können Sie die Belege mit ihrem Smartphone erfassen und flexibel entscheiden, wann Sie einen Antrag stellen wollen (siehe Hinweis zu Anzahl der Belege auf der Homepage des Beihilfe-Service der Uni Köln).

    Die Nutzung der App hat den Vorteil, dass Sie die Belege behalten, also das Anfertigen von Kopien bzw. Scans entfällt, und dass Verlust auf dem Postweg ausgeschlossen ist.

Mutterschutz und Elternzeit

Regelungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit finden Sie auf den Seiten des Familienbüros:

Weitere Infos über #UniWuppertal: